Schulvorstand


Seit 2007 ist der Schulvorstand das wichtigste Gremium in den niedersächsischen Schulen. An der Grundschule Wechold besteht der Schulvorstand gemäß den Vorgaben des § 38b des NSchG aus insgesamt 8 Mitgliedern (vier Mitglieder aus den Reihen des Kollegiums plus der Schulleitung sowie vier Elternvertretern).

 

Vertreter/innen des Schulvorstands

 

 

Vertreter/innen aus dem Kollegium

Der Schulvorstand setzt sich aus 3 Mitgliedern des Lehrerkollegiums und einer pädagogischen Mitarbeiterin zusammen, die im zweijährigen Rhythmus von der Gesamtkonferenz gewählt werden. Die Schulleitung ist immer fester Bestandteil des Schulvorstands. Zwei weitere Lehrkräfte sind zudem als Vertretung gewählt.

 

Vertreter/innen aus der Elternschaft

Des weiteren setzt sich der Schulvorstand aus 4 Elternvertretern zusammen, die vom Schulelternrat gewählt werden. Sie können sich auch für den Schulvorstand aufstellen und wählen lassen, wenn sie nicht Elternvertreter:in Ihrer Klasse oder im Schulelternrat sind.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre!